Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest / Vogelgrippe
Bei einer Ausbreitung der Geflügelpest unter Nutztierbeständen wird präventiv der gesamte Tierbestand getötet (gekeult oder heutzutage vergast). Die toten Tiere werden in Tierkörperbeseitigungsanlagen verbracht und dort verbrannt um eine weitere Übertragung der Geflügelpest auf andere Bestände auszuschließen. Bei historischen Ausbrüchen der Geflügelpest war ist in der Regel nötig im Sinne des Seuchenschutzes (Tierseuchenschutzgesetz) mehrere Tausend bis Millionen Vögel zu töten um die Ansteckung noch größerer Geflügelbestände zu verhindern.
Die Stallpflicht für Geflügel als Präventiv-Maßnahme gegen die Verbreitung der Vogelgrippe
Die Stallpflicht ist Teil des Tierseuchenschutzes und in der “Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest” festgelegt. Durch die Isolation des Nutzgeflügels in Stallanlagen versucht man die Übertragung des Influenza-Virus auf größere Tierbestände zu verhindern.
Schutz vor der Vogelgrippe in Deutschland
In Deutschland geschieht die Bekämpfung der Geflügelpest auf Rechtsgrundlage des Tierseuchenschutzgesetz, der Geflügelpest-Verordnung, der Geflügelpestschutzverordnung, der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung und der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest.
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